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   OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 4 L 154/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 4 L 154/95 (https://dejure.org/1996,9415)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.10.1996 - 4 L 154/95 (https://dejure.org/1996,9415)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 4 L 154/95 (https://dejure.org/1996,9415)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigung; Verkehrslandeplatz; Öffentliche Sicherheit; Öffentliche Ordnung; Lärmschutzanlage; Drittbetroffener; Luftfahrt; Flugplatzanwohner

  • AOPA-Arbeitskreis der Fliegenden Juristen und Steuerberater PDF, S. 41 (Leitsatz)

    Klagen gegen Flugplatzgenehmigung bzw. wegen nachträglicher Lärmschutzauflagen wegen jahrelanger Lärmbeschwerden.

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 4 L 154/95
    Verwirkung eines (hier prozessualen) Rechts tritt ein, wenn erstens seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und zweitens Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. dazu das Urteil des BVerwG v. 07.02.1974, BVerwGE 44/339, 343; vgl. auch Beschl. v. 22.05.1980, ZLW 1980/427, 428; Urt. v. 16.05.1991, NVwZ 1991/1182, 1183; std. Rspr.).

    Besondere, die Treuwidrigkeit begründende Umstände sind insbesondere anzunehmen, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, daß dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, daß das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. dazu das Urteil des BVerwG v. 07.02.1974, BVerwGE 44/339, 343 f.; Urt. v. 16.05.1991, in NVwZ 1991/1182, 1184).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem auch vom Verwaltungsgericht angesprochenen Urteil vom 25. Januar 1974 (BVerwGE 44, 294) für das baunachbarliche Gemeinschaftsverhältnis Grundsätze über eine - unabhängig vom Verwirkungsgedanken aus Treu und Glauben unmittelbar folgende - zeitliche Beschränkung des Widerspruchsrechts entwickelt (vgl. hierzu aus der neueren Rechtsprechung des BVerwG etwa auch das Urteil v. 16.05.1991, in NVwZ 1991/1182, 1185).

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 4 L 154/95
    Verwirkung eines (hier prozessualen) Rechts tritt ein, wenn erstens seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und zweitens Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. dazu das Urteil des BVerwG v. 07.02.1974, BVerwGE 44/339, 343; vgl. auch Beschl. v. 22.05.1980, ZLW 1980/427, 428; Urt. v. 16.05.1991, NVwZ 1991/1182, 1183; std. Rspr.).

    Besondere, die Treuwidrigkeit begründende Umstände sind insbesondere anzunehmen, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, daß dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, daß das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. dazu das Urteil des BVerwG v. 07.02.1974, BVerwGE 44/339, 343 f.; Urt. v. 16.05.1991, in NVwZ 1991/1182, 1184).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 4 L 154/95
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem auch vom Verwaltungsgericht angesprochenen Urteil vom 25. Januar 1974 (BVerwGE 44, 294) für das baunachbarliche Gemeinschaftsverhältnis Grundsätze über eine - unabhängig vom Verwirkungsgedanken aus Treu und Glauben unmittelbar folgende - zeitliche Beschränkung des Widerspruchsrechts entwickelt (vgl. hierzu aus der neueren Rechtsprechung des BVerwG etwa auch das Urteil v. 16.05.1991, in NVwZ 1991/1182, 1185).
  • VGH Hessen, 06.08.2002 - 2 A 828/01

    Nachträgliche Einschränkung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung - Fluglärm

    Als gesetzliche Grundlage für das klägerische Begehren kommt daher allein § 6 Abs. 2 Sätze 3 und 4 LuftVG in Betracht (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 28. Oktober 1996 - 4 L 154/95 - Jur. Dok. S. 10, OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Juni 1997 - 12 K 325/96 - Jur. Dok. S. 35).

    In Bezug auf Lärmbeeinträchtigung lässt sich aus dieser Vorschrift ein Anspruch auf Einschreiten der Genehmigungsbehörde nur unter der Voraussetzung ableiten, dass die Lärmimmissionen - sei es infolge einer Zunahme oder sei es infolge einer wissenschaftlich gebotenen Neubewertung - einen Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) darstellen (OVG Schleswig, Urteil vom 28. Oktober 1996, a.a.O. S. 10 und OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Juni 1997, a.a.O. S. 35).

    Aus § 48 LuftVZO (i.V.m. §§ 53 Abs. 1 und 60 LuftVZO) lassen sich keine weitergehenden Rechtspositionen ableiten (OVG Schleswig, Urteil vom 28. Oktober 1996, a.a.O. S. 10).

  • VGH Hessen, 06.08.2002 - 2 A 3013/01

    Verkehrslandeplatz, Betriebsgenehmigung, Teilwiderruf der Betriebsgenehmigung,

    Als gesetzliche Grundlage für das klägerische Begehren kommt daher allein § 6 Abs. 2 Sätze 3 und 4 LuftVG in Betracht (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 28. Oktober 1996 - 4 L 154/95 - Jur. Dok. S. 10, OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Juni 1997 - 12 K 325/96 - Jur. Dok. S. 35).

    In Bezug auf Lärmbeeinträchtigung lässt sich aus dieser Vorschrift ein Anspruch auf Einschreiten der Genehmigungsbehörde nur unter der Voraussetzung ableiten, dass die Lärmimmissionen - sei es infolge einer Zunahme oder sei es infolge einer wissenschaftlich gebotenen Neubewertung - einen Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) darstellen (OVG Schleswig, Urteil vom 28. Oktober 1996, a.a.O. S. 10 und OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Juni 1997, a.a.O. S. 35).

    Aus § 48 LuftVZO (i.V.m. §§ 53 Abs. 1 und 60 LuftVZO) lassen sich keine weitergehenden Rechtspositionen ableiten (OVG Schleswig, Urteil vom 28. Oktober 1996, a.a.O. S. 10).

  • OVG Hamburg, 03.09.2001 - 3 E 32/98
    Hat der Anwohner eines Flughafens über Jahre hin von den Ansprüchen keinen Gebrauch gemacht, die ihm gegenüber der Erweiterung des Flughafens ohne erforderliche Planfeststellung zur Verfügung stehen, kann ihm nach den Umständen des Einzelfalls die Berechtigung abgeschnitten sein, noch aus Anlaß eines späteren Änderungsvorhabens die fehlende Planfeststellung des bisherigen Zustands zu rügen (BVerwG, Beschl. v. 7.12.1998 - 11 B 46.98, BA S. 9 f., in Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 11 insoweit nicht abgedruckt; Beschl. v. 5.10.1990, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10 S. 13 ff.; OVG Hamburg, Urt. v. 2.3.1998 - OVG Bf III 41/96, UA S. 29; VGH Mannheim, Urt. v. 7.11.1997, VBlBW 1998 S. 217, 218 f.; OVG Schleswig, Urt. v. 29.10.1996 - 4 L 154/95, Juris).
  • VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 3 K 12.503

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung

    Aus § 48 i.V.m § 53 Abs. 1 LuftZVO lassen sich keine weitergehenden Rechtspositionen ableiten (vgl. OVG SH, U.v. 28.10.1996 - 4 L 154/95 - juris).
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